Am Samstag, dem 3. 11. 2007, verbrachten der Angekl., seine Ehefrau und Peter F den Abend und die Nacht trinkend im Wohnzimmer. Am Sonntag, dem 4. 11. 2007, erwachte der Angekl. in den Vormittagsstunden aus einem mehrstündigen Schlaf und sah, dass seine Ehefrau, nur mit einem vorne geöffneten Morgenmantel bekleidet, auf dem Schlafsofa lag. Auf ihr lag Peter F mit teilweise heruntergelassener Hose. Der Angekl. nahm an, dass seine Ehefrau mit Peter F den Geschlechtsverkehr ausübte.
Obwohl ihm intime Kontakte seiner Ehefrau mit Peter F bereits bekannt waren, war er durch den unverschämten Vertrauensbruch seines besten Freundes und seiner Ehefrau gekränkt und aufgebracht und beschloss, Peter F zu bestrafen. Er suchte einen Gegenstand, mit dem er Peter F schlagen konnte.
Aus dem Einbauschrank in der Diele entnahm er ein Beil mit Holzgriff und einer Metallschneide. Damit ging er ins Wohnzimmer, und stellte sich neben die Schlafcouch, was seine Ehefrau und Peter F, die dort immer noch aufeinander lagen, nicht bemerkten. Der Angekl. holte aus, um Peter F mit voller Wucht mit dem Beil auf den Kopf zu schlagen. Dabei nahm er auch zumindest billigend in Kauf, seine unter Peter F liegende Ehefrau am Kopf zu treffen. Er war auch auf sie wütend, weil sie vor seinen Augen mit seinem besten Freund Geschlechtsverkehr gehabt hatte. Ihm war bewusst, dass ein wuchtiger Schlag mit einem Beil gegen den Kopf geführt, lebensgefährliche Verletzungen verursachen konnte. Der Angekl. nahm in Kauf, bei dem Angriff auch seine Ehefrau tödlich zu verletzen.
Der mit großer Wucht geführte Schlag verfehlte den Kopf Peter F's knapp und traf den Kopf der Ehefrau des Angekl. Die Beilschneide zertrümmerte die Schädelkalotte im Bereich des linken Stirn- und Scheitelbeins und durchtrennte die harte und die weiche Hirnhaut.
Hier habe ich dann vor Lachen schon auf dem Boden gelegen - das ist doch wirklich surreal! Aber es geht noch weiter:
Die Schneide des Beils brach dabei ab und flog in einem hohen Bogen in Richtung des Wohnzimmerschranks. Peter F sprang von der Schlafcouch und floh aus der Wohnung. Der Angekl., der glaubte, Peter F am Hinterkopf getroffen zu haben, nicht aber seine Ehefrau, schlug in seiner Wut mit dem Beilstiel auf seine Ehefrau ein. Die Schwere der von dem Beilhieb herrührenden Kopfwunde wurde sowohl vom Angekl. als auch von seiner Ehefrau verkannt, obwohl die Wunde heftig zu bluten begann. Der Angekl. glaubte, seine Frau nur leicht mit dem Stiel des Beils verletzt zu haben. Sie erlag der schweren Kopfverletzung in den frühen Morgenstunden des 5. 11. 2007.
Bitte? Er hat nicht gemerkt, dass er ihren Schädel gespalten hat? Und noch besser: Sie auch nicht? Was hat sie denn gesagt? "Ich mach erst mal Kaffee!"?
Ich kann nicht mehr :-)
Freitag, 21. Januar 2011
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